Brautpreis

Traditionelle formelle Darbringung der Brautgabe bei einer Verlobungsfeier in Thailand (2008)
Traditioneller Brautpreis aus Muschelschalen, Federn und Flechtwerk (Papua-Neuguinea, nach 1900)

Brautpreis, Brautgeld oder Brautgabe bezeichnet einen Geldbetrag oder einen Besitz, der anlässlich einer Heirat vom Bräutigam oder seiner Familie an die Eltern der Braut übergeben wird, meist an ihren Vater. Die Bezeichnung als Brautgabe wird ethnosoziologisch bevorzugt, weil im Brautpreis die Bedeutung „eine Frau kaufen und verkaufen“ mitschwingt,[1] das entspricht aber in vielen Kulturen nicht dem Verständnis dieses Brauchs. Im Unterschied zur Brautgabe geht eine „Morgengabe“ vom Bräutigam an die Braut, teils zu ihrer zukünftigen Absicherung. Im Gegensatz dazu wird eine „Mitgift“ von der Braut mit in die Ehe gebracht.

In Deutschland ist die Erhebung eines Brautgeldes wegen der Freiheit der Eheschließung sittenwidrig, erlaubt ist nur ein symbolischer Betrag, um einem traditionellen Brauch nachzukommen.[2] Ein Einklagen des Brautpreises ist somit, im Gegensatz zur Morgengabe, nicht möglich. Die Institution des Brautpreises wird bereits in der 3700 Jahre alten babylonischen Gesetzessammlung „Codex Hammurapi“ erwähnt und findet sich auch im biblischen 2. Buch Mose[3] und im jüdischen Talmud.

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  2. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen OLG Hamm.
  3. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen 2.Mose 22,15–16.

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